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Abwasserentsorgung der DSDL

Gartenwasserzähler und Brunnen richtig nutzen

Wer Wasser im Garten nutzt oder einen privaten Brunnen betreibt, sollte einige wichtige Regeln beachten. Hier finden Sie alle Informationen rund um Gartenwasserzähler, Abwasserabzug und die Nutzung von Eigenwasser.

Wasser sinnvoll nutzen

Gartenbewässerung und Abwasser richtig abrechnen

Nicht jedes verbrauchte Wasser gelangt automatisch in die Kanalisation. Wird Trinkwasser ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt, entsteht daraus kein Abwasser. Deshalb kann diese Wassermenge bei der Berechnung der Abwassergebühren unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Mit einem Gartenwasserzähler lässt sich die tatsächlich zur Bewässerung verwendete Wassermenge erfassen. So zahlen Sie nur für das Abwasser, das tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet wird.

Themen im Überblick

Was möchten Sie erledigen?

Je nach Nutzung Ihres Grundstücks gelten unterschiedliche Regelungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Gartenwasserzähler

Abwassergebühren für Gartenwasser reduzieren

Wird Trinkwasser ausschließlich zur Bewässerung Ihres Gartens verwendet, kann diese Wassermenge bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr unberücksichtigt bleiben.

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    Antrag erforderlich

    Der Abwasserabzug muss beantragt werden.

  • ✓

    Geeichter Wasserzähler

    Der Nachweis erfolgt über einen geeichten und verplombten Gartenwasserzähler.

  • ✓

    Einbau durch Fachbetrieb

    Nur durch ein Installationsunternehmen aus dem Installateurverzeichnis der DSDL.

  • ✓

    Wirtschaftlichkeit prüfen

    Ob sich ein Gartenwasserzähler lohnt, sollte individuell betrachtet werden.

Brunnen

Private Brunnen und Eigenwassernutzung

Grundsätzlich dürfen private Brunnen für bestimmte häusliche Zwecke genutzt werden. Dabei sind jedoch verschiedene technische und rechtliche Vorgaben einzuhalten.

  • ✓

    Anzeige beim Landratsamt

    Brunnenanlagen sind wasserrechtlich anzeigepflichtig.

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    Gewerbliche Nutzung

    Benötigt eine Genehmigung der Wasserrechtsbehörde.

  • ✓

    Abwasserzähler erforderlich

    Wenn Brunnenwasser im Haushalt genutzt wird.

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    Keine Verbindung zum Trinkwassernetz

    Eigenwassersysteme müssen vollständig getrennt sein.

Regenwassernutzung

Regenwasser im Haushalt nutzen

Auch gesammeltes Niederschlagswasser darf für bestimmte Anwendungen genutzt werden. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie bei privaten Brunnenanlagen.

  • ✓

    Nutzung für Toilettenspülung möglich

    Bei Einhaltung aller technischen Vorgaben.

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    Abwasserzähler notwendig

    Zur Erfassung eingeleiteter Abwassermengen.

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    Fachgerechte Installation

    Durch zugelassene Fachunternehmen.

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    Schutz des Trinkwassers

    Eine Verbindung mit dem Trinkwassernetz ist unzulässig.

Wichtige Hinweise

Das sollten Sie beachten

Nur für Gartenbewässerung
Nur für Gartenbewässerung

Ein Gartenwasserzähler darf ausschließlich für Gartengießwasser verwendet werden.

Eichfristen beachten
Eichfristen beachten

Abgelaufene Zähler können nicht berücksichtigt werden.

Zählerstände melden
Zählerstände melden

Die Verantwortung liegt beim Eigentümer.

Kosten selbst tragen
Kosten selbst tragen

Eichung, Verplombung und Betrieb erfolgen auf eigene Kosten.

Wichtiger Hinweis

Schutz des Trinkwassernetzes hat höchste Priorität

Jede Gefährdung des öffentlichen Trinkwassernetzes muss ausgeschlossen werden. Deshalb ist eine direkte Verbindung zwischen privaten Brunnen- oder Regenwasseranlagen und der Trinkwasserinstallation strikt verboten. Die fachgerechte Installation liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers.

Häufige Fragen

Antworten rund um Gartenwasserzähler und Brunnen

Das hängt vom individuellen Wasserverbrauch und den entstehenden Einbau- und Folgekosten ab.

Nein. Die Verwendung ist ausschließlich für die Gartenbewässerung zulässig.

Nur ein Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis der DSDL eingetragen ist.

Ja, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die erforderlichen Zähler installiert werden.

Ja. Das Errichten und Nutzen eines Brunnens ist beim Landratsamt Dillingen anzeigepflichtig.

Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung und zur Vermeidung hygienischer Risiken.

Fragen zur Gartenbewässerung?

Wir helfen Ihnen
gerne weiter

Bei Fragen zu Gartenwasserzählern, Brunnen oder Regenwassernutzung unterstützt Sie unser Team gerne persönlich.

Telefon

(09071) 70 67-0

E-Mail

info@dsdl.de
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