Energie für Mensch & Umwelt
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Service

Schlichtungsstelle

Für den seltenen Fall, dass eine Streitigkeit nicht direkt geklärt werden kann, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie zu beantragen.

Für den seltenen Fall

Beilegung von Streitigkeiten.

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und innerhalb von vier Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Kontakt

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: (030) 27 57 240-0

E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

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